Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 1000Watt Elektro, Inhaber Mert Yilmaz, Carl-Benz-Straße 20, 68723 Schwetzingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Elektroinstallationsleistungen und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang nicht:

  • Stemm-, Mauer- und Betonarbeiten
  • Malerarbeiten und Tapezierarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Gerüststellung
  • Entsorgung von Bauschutt und Altmaterial

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Bei Angeboten nach Aufwand werden die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden sowie Material- und Fahrtkosten berechnet. Der Stundensatz wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Zahlungsbedingungen:

  • Bei Aufträgen bis 1.000 € ist die Rechnung sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig
  • Bei Aufträgen über 1.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden
  • Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen
  • Freier Zugang zur Baustelle
  • Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen
  • Rechtzeitige Freigabe von Planungen und Ausführungen

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Die Baustelle rechtzeitig und in geeignetem Zustand zur Verfügung zu stellen
  • Für ausreichende Beleuchtung, Beheizung und Belüftung zu sorgen
  • Vorhandene Installationen und deren Zustand offenzulegen
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen
  • Wertgegenstände und empfindliche Einrichtungsgegenstände zu entfernen oder abzudecken

Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Ausführungsfrist sowie zur Berechnung der entstehenden Mehrkosten.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern sie nicht offensichtliche wesentliche Mängel aufweist.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Bauwerken und 1 Jahr für sonstige Arbeiten, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Mängelansprüche bestehen nicht bei:

  • Nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  • Nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  • Natürlicher Abnutzung
  • Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen
  • Nicht vertragsgemäßer Beanspruchung

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an bereits vorhandenen Installationen, wenn diese nicht den geltenden Vorschriften entsprechen und der Auftraggeber hierauf hingewiesen wurde.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schwetzingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1000Watt Elektro
Inhaber: Mert Yilmaz
Carl-Benz-Straße 20
68723 Schwetzingen
Stand: Januar 2025